Pflegegrade
Ambulante Leistungen der Pflegeversicherung im Überblick:
Pflegegrad 1 | Pflegegrad 2 | Pflegegrad 3 | Pflegegrad 4 | Pflegegrad 5 | |
---|---|---|---|---|---|
Geldleistung Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen. |
- | 316,00 € | 545,00 € | 728,00 € | 901,00 € |
Sachleistung Mit ambulanten Pflegesachleistungen können Versicherte die Hilfe eines Pflegedienstes in Anspruch nehmen. Ambulante Pflegesachleistungen können auch mit dem Pflegegeld kombiniert werden. |
- | 689,00 € | 1.298,00 € | 1.612,00 € | 1.995,00 € |
Entlastungsbetrag Pflegebedürftige die zu Hause versorgt werden, haben Anspruch auf einen Entlastungsbetrag zur Finanzierung weiterer Unterstützungs- und Entlastungsangebote. |
125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € | 125,00 € |
Verhinderungspflege Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist durch Krankheit an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege. Die sog. Verhinderungspflege kann durch einen Pflegedienst, Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende oder nahe Angehörige erfolgen. |
- | 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € | 1.612,00 € |
Pflegehilfsmittel Pflegebedürftige die zu Hause gepflegt werden, haben Anspruch auf eine Versorgung mit zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln. Dazu gehören z. B. Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel oder Bettschutzeinlagen. |
40,00 € | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € | 40,00 € |